Kultur!Aktuell in Siegen-Wittgenstein

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 Donnerstag, 09.07.2026:
 Musik
HEUTE | Donnerstag | 09.07.2026 | 19.30 Uhr
Vierhändig 53. Internationale Musikfestwoche Bad Berleburg
Matthias Kirschnereit, Klavier Sebastian Knauer, Klavier PROGRAMM Johannes Brahms 16 Walzer op.?39 für Klavier zu vier Händen Franz Schubert Fantasie f-Moll D 940 für Klavier zu vier Händen Johannes Brahms Klaviersonate f-Moll op.?5
kath. Kirche St. Marien, Im Herrengarten 2-8, Bad Berleburg +49 (0)2751 9363542  [Karten]
Veranstalter: Kulturgemeinde Bad Berleburg e.V.
Veranstaltungs-ID: 62970 bsw
HEUTE | Donnerstag | 09.07.2026 | 20.00 Uhr
Quadro Nuevo meets Marion & Sobo
Seit 30 Jahren ist Quadro Nuevo auf den Bühnen der Welt unterwegs und hat mit rund 4.500 Konzerten sowie zahlreichen Auszeichnungen – darunter ECHO, German Jazz Awards und eine Goldene Schallplatte – ein internationales Publikum begeistert. Ihre Musik verbindet Tango, Valse Musette, orientalische Grooves und brasilianische Klangfarben zu einem instrumentalen Erlebnis. Mit Marion & Sobo eröffnet sich nun eine neue musikalische Begegnung: Die französische Sängerin Marion und der polnische Gitarrist Sobo stehen für einen modernen Stil zwischen vokalem Gypsy Jazz, globaler Musik und Chanson. Gemeinsam entsteht ein besonderes Konzerterlebnis, das unterschiedliche musikalische Welten miteinander verbindet. Unter dem Motto „Wir reisen. Wir entdecken. Wir spielen“ entfaltet sich ein Abend voller Spielfreude und klanglicher Vielfalt – inspiriert von musikalischen Eindrücken aus Europa und darüber hinaus. Ein lebendiges Zusammenspiel für ein generationenübergreifendes Publikum. Der Vorverkauf startet ab 9. Juni.
Schlosshof Oberes Schloss Siegen, Burgstraße 0271-4041223
Veranstalter: KulturSiegen
Veranstaltungs-ID: 63243 
HEUTE | Donnerstag | 09.07.2026 | 20.00 Uhr
Quadro Nuevo meets Marion & Sobo Das Beste kommt zum Schloss
Quadro Nuevo begegnet Marion & Sobo: instrumentale Weltmusik trifft auf modernen Gypsy Jazz und Chanson. Ein atmosphärischer Abend zwischen Tango, Valse Musette und globalen Einflüssen. Besetzung: Mulo Francel (Saxophone, Klarinette, Mandoline), Andreas Hinterseher (Akkordion, Bandoneon, Trompete), Didi Lowka (Bass, Percussion), Marion Lenfant-Preus (Vocal, Gitarre), Alexander ‘Sobo’ Sobocinski (Gitarre).
Bühne Schlosshof, Oberes Schloss 2, 57072 Siegen +49 (0)271 4040  [Karten]
Veranstalter: KulturSiegen
Veranstaltungs-ID: 63348 bsw
 Vorträge
HEUTE | Donnerstag | 09.07.2026 | 18.30 Uhr
Der Nahostkonflikt und das Völkerrecht Vortrag mit Prof. Dr. Philipp-Sebastian Metzger *Der Nahostkonflikt und das Völkerrecht* Der Konflikt berührt einerseits die Frage, wann völkerrechtlich von einem Staat gesprochen werden darf, andererseits, welche Maßnahmen ein Staat zum Selbsterhalt ergreifen darf. Außerdem steht dieser Konflikt exemplarisch für die Frage, wie ein Staat gegenüber der Bevölkerung vorgehen darf, die auf seinem Staatsgebiet lebt. Ein Staat braucht drei Dinge, damit er rechtlich diese Qualität hat: ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk sowie eine -effektive- Staatsgewalt. Israel hat alle diese drei Komponenten, bei Palästina fehlt es (mindestens) an einer effektiven Staatsgewalt, denn die PLO ist u.a. nicht in der Lage, die rechtswidrigen Siedlungen auf dem Autonomiegebiet zu verhindern und sie hat auch keine staatliche Autorität im Gaza-Streifen. Ein Staat darf sich mit militärischen Mitteln gegen Angreifer wehren, die nicht selbst ein Staat sind, aber zeigen, dass sie dasselbe Zerstörungspotential wie ein Staat haben. Der Angriff der Hamas am 7.10.2023, bei dem binnen weniger Stunden über 1.000 Menschen getötet wurden, ist Ausdruck eines solchen Zerstörungspotentials. Wenn ein Staat sich dann wehrt, darf er das im Rahmen des Völkerrechts (früher: Kriegsvölkerrecht, heute: Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten). Da es hier um das Überleben eines Staates geht, wird in anderen Gewaltdimensionen gedacht, als bspw. im Polizeirecht. Die Schäden, die in Kauf genommen werden, sind deutlich größer oder weitreichender, wie das Beispiel "Kollateralschaden" deutlich macht. Insofern ist auch die Zerstörung eines Krankenhauses nicht automatisch verboten, wenn nämlich dieses Krankenhaus auch für militärische Operationsführung der Gegenseite genutzt wird. Der Umgang mit der Bevölkerung auf dem eigenen Staatsgebiet ist in erster Linie Sache des nationalen Rechts (innere Souveränität). Andere Staaten haben diesbezüglich zunächst nichts zu kritisieren, das wäre grundsätzlich eine verbotene Einmischung in innere Angelegenheiten. Dies ist erst dann nicht mehr (alleine) innere Angelegenheit, wenn es völkerrechtlich eine Pflicht gibt, mit den betroffenen Menschen anders umzugehen. Dies kann durch den Abschluss von Menschenrechtsverträgen gegeben sein. Aber: es gibt keinen weltumspannenden Menschenrechtsschutz! Statt dessen gibt es beispielsweise in Europa einen sehr hoch entwickelten Schutz von Rechten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention aber in Asien nahezu gar nicht. Es gibt eine "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der Generalversammlung Vereinten Nationen – dieses Dokument ist aber völkerrechtlich unverbindlich. Es gibt zudem zwei weitere Verträge, ebenfalls von den Vereinten Nationen initiiert, die aber nur begrenzt völkerrechtlich verbindlich sind, und auch keinen Durchsetzungsmechanismus haben. Es gibt lediglich einen Kern zwingenden Völkerrechts, der als Standard alle binden soll - aus diesem ließe sich ziemlich sicher der Umgang des Staates Israel mit der palästinensischen Bevölkerung kritisch hinterfragen. | Moderation durch Felix Dornhöfer
Buchhandlung Bücherkiste, Bismarkstraße 3, 57076 Siegen 0271/45135
Veranstalter: Bücherkiste & Café Siegen
Veranstaltungs-ID: 63481 

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