Sonntag | 18.05.2025 | 11-17 Uhr
Fürstengruft geöffnet
Fürstengruft im Unteren Schloss

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Die Fürstengruft ist jährlich vom 1. April bis zum 30. September an jedem ersten und dritten Sonntag im Monat zwischen 11:00 und 17:00 Uhr bei freiem Eintritt zu besichtigen. Darüber hinaus sind Führungen auf Anfrage möglich. Johann Moritz von Nassau-Siegen ließ die Fürstengruft ursprünglich als freistehende Gruft planen und ausführen. Bis zur Errichtung der herrschaftlichen Grabstätte waren die Grafen von Nassau-Siegen in der Nikolaikirche beigesetzt worden. Neben Johann Moritz wurden auch seine Eltern Johann VII. von Nassau-Siegen und Margarethe von Holstein-Sonderburg in der Fürstengruft bestattet. Auch die erste Ehefrau des Vaters, Margarethe von Waldeck-Wildungen, fand hier ihre letzte Ruhestätte. Fürstin Sophie Polyxene Concordia von Sayn-Wittgenstein war im Jahre 1781 die letzte Vertreterin des Fürstenhauses, die ihre Ruhestätte in der Fürstengruft des Unteren Schlosses erhielt.
Siegerlandmuseum, Oberes Schloss 2, 57072 Siegen
0271 404 1900
Sonntag | 18.05.2025 | 14.00 Uhr
80 Jahre Kriegsende(n) in Siegen
Mit dem Rad zu Schauplätzen der letzten Kriegstage in Siegen
Die Fahrradtour soll aufzeigen, wie Menschen nach einem derartig einschneidenden und zerstörerischen Ereignis mit dieser Situation umgingen, welche Perspektiven sie entwickelten und wie sie diese umsetzten. Angefahren werden u.a. der Charlottenbunker (nach dem Krieg Kino, heute Streusalzdepot), ein Luftschutzbunker sowie die Wellersbergkasernen (1946-1951 Durchgangslager). Die Fahrradtour findet als Kooperation des Aktiven Museums Südwestfalen e. V. mit dem ADFC-Siegen- Wittgenstein e. V. statt. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Uwe Eckmann vom ADFC-Siegen-Wittgenstein per Mail an uwe.eckmann@adfc-siegen.de zur Verfügung. Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis zum 28.04.2025 per E-Mail an siegen-ams@t-online.de. Treffpunkt ist der Jakob-Scheiner-Platz in Siegen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstalter bitten um eine kleine Spende.
Siegen, Jakob-Scheiner-Platz, 57072 Siegen
0271 23834083
Sonntag | 18.05.2025 | 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Interreligiöser Friedhofsrundgang über den Lindenbergfriedhof in Siegen
Auf dem Siegener Lindenbergfriedhof liegen Gräberfelder der drei monotheistischen Religionen nah beieinander. Ein guter Ort also, etwas über die Bestattungs- und Trauertraditionen in Judentum, Christentum und in der islamischen Welt zu erfahren. Es hat sich mittlerweile eine Tradition etabliert: Der „Runde Tisch der Religionen“ lädt regelmäßig zu einem besonderen Angebot ein. Dabei können die Besucher:innen an einem geführten Spaziergang über den Friedhof teilnehmen, bei dem jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin jeder Glaubensrichtung die spezifische Begräbniskultur und die religiösen Hintergründe der drei monotheistischen Religionen - Judentum, Christentum und Islam - erläutert. Treffpunkt ist der Eingang „Neue Halle“ auf dem Lindenbergfriedhof. Die Führung ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Lindenbergfriedhof , Neue Friedhofshalle, Frankfurter Str. 267, Siegen
0271 20100
Sonntag | 18.05.2025 | ganztägig
Förderprogramm Klimaschutz startet wieder
Ab Donnerstag, 1. Mai 2025, können wieder Anträge für das Klimaschutz- und Klimaanpassungsförderprogramm der Stadt Siegen gestellt werden. Das Förderprogramm unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Vereine, kirchliche Einrichtungen und Sportvereine finanziell bei Maßnahmen, die CO₂-Emissionen reduzieren oder sich an die Folgen des Klimawandels anpassen. Die maximale Fördersumme pro Haushalt oder Institution beträgt 3.000 Euro pro Jahr. Beantragung wird einfacher: Das Programm umfasst wieder zahlreiche Förderbereiche, dazu gehören Mobilität, Bauen und Sanieren, erneuerbare Energien sowie Klimafolgenanpassung. Gefördert werden zum Beispiel: Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zur Installation erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der städtischen Klimaanpassung. Neu ist, dass das bisher eigenständige Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünungen mit dem bestehenden Klimaschutz- und Klimaanpassungsförderprogramm zusammengelegt wurde. Der Vorteil: die Beantragung wird noch einfacher. Das Förderangebot bleibt unverändert: Dachbegrünungen werden mit bis zu 800 Euro und Fassadenbegrünungen mit bis zu 500 Euro bezuschusst. Auch in diesem Jahr steht ein Gesamtbudget von 150.000 Euro zur Verfügung. Das Antragsfenster bleibt wie bisher bis zum 30. November 2025 geöffnet. Interessierte finden die Förderbedingungen auf der städtischen Website unter www.siegen.de. Die Anträge können ab 1. Mai wie gewohnt über das Serviceportal der Stadt Siegen unter https://serviceportal.siegen.de gestellt werden.

Stadt Siegen // Kreis Siegen-Wittgenstein ,
0271 404 - 1331
Sonntag | 18.05.2025 | ganztägig
Stadt Siegen schreibt Heimat-Preis 2025 aus
Jetzt bewerben oder Projekte vorschlagen!
Zum siebten Mal lobt die
Universitätsstadt Siegen den „Heimat-Preis“ aus, um damit das lokale Engagement der Ehrenamtlichen zu würdigen. Dank der Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen kann eine Prämie von 5.000 Euro an die Preisträger/innen ausgezahlt werden. Die Stadt Siegen nimmt das Jubiläumsjahr „50 Jahre Großstadt Siegen“ zum Anlass, mit der Vergabe des Heimat-Preises ein besonderes Augenmerk auf die ehrenamtliche Arbeit in den Stadtteilen zu richten. Denn sie ist die Basis für ein liebens- und lebenswertes Gemeinwesen. Solche ehrenamtliche Arbeit wird in den Heimatvereinen geleistet, in Sportvereinen, in Initiativen für Kindergärten und Schulen, in Waldgenossenschaften, ortsbezogenen, übergreifenden Arbeitsgemeinschaften, in Kirchengemeinden, Chören und sonstigen kulturell aktiven Gruppen. Auch Einzelne, die sich für ihren Stadtteil engagieren, tragen zum Zusammenhalt bei und gehören damit zum Kreis jener, die Aussicht auf eine Auszeichnung durch den Heimat-Preis haben. Aktivitäten, die förderwürdig sein können, sind so vielfältig, wie das Spektrum der ehrenamtlich Tätigen. Manche nehmen die Verschönerung des Ortsbilds in den Blick, andere sorgen für den baulichen Erhalt von Gemeinschaftseinrichtungen, wieder andere widmen sich der Bewahrung von Flora und Fauna, der Pflege nachbarschaftlicher Beziehungen, der Betreuung von Kindern und Alten, der Bewahrung von historischen Gütern oder auch deren Dokumentation. Die Reihe der Beispiele könnte fortgesetzt werden. Formale Voraussetzung für die Bewerbung sind die folgenden: Die Projekte müssen allgemein zugänglich bzw. für die Öffentlichkeit erleb- bzw. nutzbar, ehrenamtlich durchgeführt, gemeinnützig, zukunftsorientiert und nachhaltig sein und in Siegen umgesetzt werden. Personen, Vereine, Initiativen können sich selbst mit ihrem Projekt bei der Stadt Siegen bewerben. Ebenso willkommen sind Vorschläge von Personen, die nicht selbst mitwirken, sondern einfach nur begeistert vom Engagement anderer sind. Berücksichtig werden bei der Auswahl natürliche und juristische Personen. Kommerzielle Projekte bzw. Maßnahmen können nicht berücksichtigt werden. Außerdem müssen die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen oder umsetzungsreif geplant, jedoch nicht schon vor dem 31. Dezember 2023 beendet worden sein. Diese zeitlichen Ausschlusskriterien gelten ausdrücklich nicht für Projekte, Maßnahmen und Initiativen, die von ihrer Natur her auf längere, mehrjährige Zeiträume angelegt sind. Ausgeschlossen von der Förderung über den Heimat-Preis sind Projekte, Maßnahmen, Initiativen von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie solche, die aus anderen städtischen Mitteln gefördert werden. Bewerbungen und Vorschläge für den Heimat-Preis der
Universitätsstadt Siegen können bis zum 30. Juni 2025 schriftlich (
Universitätsstadt Siegen, Postfach 10 03 52, 57003 Siegen), per E-Mail an kultur@siegen.de unter dem Stichwort „Heimat-Preis“ oder über das Serviceportal abgegeben werden. Das Vorschlags- bzw. Bewerbungsformular kann auf der städtischen Homepage unter dem Link www.siegen.de/heimatpreis runtergeladen sowie per E-Mail oder telefonisch bei Sarah Wissenbach, (0271) 404-3055, kultur@siegen.de angefordert werden. Über die Vergabe des Heimat-Preises der
Universitätsstadt Siegen entscheidet eine Jury, die aus dem Bürgermeister und je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Ratsfraktionen besteht. Beratend unterstützen der Kulturdezernent, der Stadtbaurat sowie die Leiterin der städtischen Kulturabteilung die Jury. Die Jury entscheidet auch, ob der Heimat-Preis an eine/n Empfänger/in vergeben oder maximal drei Preisträger/innen aufgeteilt wird.

Stadt Siegen //
Kreis Siegen-Wittgenstein ,
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