Das NRW KULTURsekretariat mit Sitz in Wuppertal ist eine öffentlich-rechtliche Kulturförderinitiative der 21 großen Städte und eines Landschaftsverbands in Nordrhein-Westfalen. 1974 gegründet, veranstaltet und fördert es gemeinsam mit den kommunalen Partnern und einer Vielzahl von Kulturinstitutionen innovative Projekte, Festivals und Programmreihen in den Bereichen Theater, Musik, bildende Kunst, Literatur, Tanz und Neue Medien.
Darüber hinaus gilt sein Engagement interkulturellen Projekten und der kulturellen Bildung. Als interner und externer Dialogpartner regt es außerdem kulturpolitische Prozesse und Diskurse innerhalb des Verbundnetzwerks an und erweitert durch Tagungen und Konferenzen zu aktuellen und relevanten Themen die kulturelle Kompetenz.
Seit Anfang 2009 koordiniert und steuert das Kultursekretariat das »Internationale Besucherprogramm«. Mit ihm reisen Journalisten, Kuratoren, Künstler, Kulturvermittler und -politiker aus aller Welt nach NRW, um gemeinsam tragfähige Netzwerke aufzubauen und womöglich förderfähige Kooperationen zu entwickeln.
Das Kultursekretariat wird anteilig von den Kommunen finanziert. Neben dem Landschaftsverband Rheinland sind insgesamt 21 Kommunen Mitglied im Kultursekretariat: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen und Wuppertal, daneben – als assoziiertes Mitglied – die Stadt Osnabrück. Seine Projektmittel erhält das Kultursekretariat vom Kulturministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, bei einzelnen Projekten auch aus weiteren öffentlichen und privaten Quellen.
Das Kultursekretariat besteht aus einem Team fester und freier Mitarbeiter, das die Programmarbeit in enger Kooperation mit den einzelnen Kulturpartnern organisiert und koordiniert, begleitet von Auswahlgremien, Beiräten und Jurys. Gesteuert wird die Arbeit des Kultursekretariats durch die Gremien Arbeitsausschuss und Vollversammlung. Darüber hinaus gibt es einen regelmäßigen Programmausschuss auf der Arbeitsebene der Mitgliedsstädte. Gefördert wird nach Maßgabe der von der Vollversammlung verabschiedeten Programmstruktur.