Städtetag Nordrhein-Westfalen Kulturabteilung



Im "Städtetag Nordrhein-Westfalen", der in Personalunion mit dem "Deutschen Städtetag" besteht, haben sich ca. 42 Mitgliedsstädte - kreisfreie und kreisangehörige Städte - sowie insgesamt 3 höhere Kommunalverbände und Regionalverbände als außerordentliche Mitglieder freiwillig zusammengeschlossen. Der "Städtetag Nordrhein-Westfalen" nimmt vornehmlich drei Aufgaben wahr: Die kommunale Selbstverwaltung generell und die Städte im besonderen gegenüber der Landesregierung, Landtag und zahlreichen Organisationen und Verbänden aktiv zu vertreten. Seine Mitgliedsstädte zu beraten und über alle kommunal bedeutsamen Vorgänge und Entwicklungen zu informieren. Den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedsstädten herzustellen und in zahlreichen Gremien zu fördern.
In der 14-tägig erscheinenden Zeitschrift "Eildienst - Informationen für Rat und Verwaltung" informiert der Städtetag Nordrhein-Westfalen mit Aufsätzen, Berichten und Beiträgen aus der kommunalen Praxis zum aktuellen kommunalpolitischen Geschehen. Daneben werden Empfehlungen und Hinweise - auch für den kulturellen Bereich - erarbeitet. Der Städtetag ist darüber hinaus in verschiedenen Gremien außerhalb des eigenen Verbandes vertreten. Für den Kulturbereich sind dies z.B. die Arbeitsgemeinschaft der Großstadtbibliotheken in Nordrhein-Westfalen, der Landesverband der Musikschulen Nordrhein-Westfalen e.V. oder der Berufsbildungsausschuss für den/die Bibliotheksassistenten/in bei der Bezirksregierung Köln.
© Kultur!Büro. Kreis Siegen-Wittgenstein - Kulturhandbuch im Internet • KHB 961.HTM / 19.03.2002 |