Vereinigung freischaffender ArchitektInnen Deutschlands e.V.

Bezirksgruppe Südwestfalen



Die „Vereinigung freischaffender ArchitektInnen Deutschlands e.V. (VfA)“ vertritt seit Ihrer Gründung im Jahr 1958 als Berufsverband die Interessen der freischaffenden Hochbau-, Innen-, Landschafts- und Städtebau- Architektinnen und Architekten.
Heute engagieren sich 13 Landes- und 39 Bezirksgruppen für die Existenzsicherung des freischaffenden Berufsstandes.
Ergebnisse dieses Engagements sind die Schaffung der Berufsordnung mit dem Schutz der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“, die Bildung der Architektenkammern, die Etablierung von grundlegenden Anforderungen an die Berufsausbildung, die Entwicklung und der Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Entwicklung und Förderung des Wettbewerbswesens. Die Vereinigung ist in den Architektenkammern der Länder vertreten und wirkt beratend an Gesetzen, Verordnungen und an der Baunormenbearbeitung mit.
Die Vereinigung vertritt im Interesse einer lebendigen Baukultur den Grundsatz, dass das Baugeschehen durch freischaffende Architekten getragen wird.


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