Kunststiftung NRW



Zweck der Stiftung ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen. Der Zweck wird insbesondere erreicht durch 1. die Förderung und Mitwirkung bei herausragenden Vorhaben der Präsentation und Dokumentation von Kunst und Kultur, z.B. durch Vergabe von Mitteln für Ausstellungen, Konzerte, Inszenierungen. 2. die Förderung des Erwerbs und der Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung für NRW zur Verwendung in Museen, Bibliotheken und Archiven oder vergleichbaren Einrichtungen. 3. die Förderung des besonders begabten künstlerischen Nachwuchses, z.B. durch Vergabe von Stipendien, Förderpreisen und Sachleistungen, Veranstaltung von Akademien. 4. die Förderung des internationalen Kulturaustauschs, z.B. bei Ausstellungen, Gastspielen und Konzertreisen im In- und Ausland. Austausch regionaler Kulturprogramme, internationaler Künstleraustausch.
© Kultur!Büro. Kreis Siegen-Wittgenstein - Kulturhandbuch im Internet • KHB 2593.HTM / 25.07.2003 |